Gefährdungsanalyse Brandschutzklappen (BSKs)
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat die erweiterte LV 45 „Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung“ veröffentlicht und diese enthält u.a. Leitsätze zu Tätigkeiten an Asbest.
Mit einer individuellen Einzelfallprüfung ist im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die asbesthaltigen Bauteile der Brandschutzklappen (im folgenden BSK genannt) trotz alterungsbedingter Einflüsse eine Materialstruktur besitzen, die eine Prüfung nach Baurecht bzw. Wartung und somit einen formellen Fortbestand erlauben.
Erforderlich wird die Durchführung eines messtechnischen Monitorings, das im Sinne einer Qualitätskontrolle dokumentiert, dass mit der baurechtlichen Prüfung bzw. Wartung der Brandschutzklappen keine unzulässige Asbestexposition verbunden ist. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn im Rahmen der Prüfung ein testweises Fallenlassen des Klappenblattes erfolgt. Dokumentiert wird das Einhalten des gefahrstoffrechtlichen Exposition-Limits mit Bezug auf die Situation am Arbeitsplatz des Prüfers sowie der Raumluft innerhalb der lüftungstechnisch versorgten Innenbereiche.
Erfassung und Gefährdungsanalyse
Die Brandschutzklappen werden gesichtet und bewertet um herauszufinden ob ein Sanierungsbedarf besteht oder ob die BSK weiter betrieben werden darf
Materialanalysen
Über Materialanalysen werden die Bauteile im akkreditierten Labor auf Asbest überprüft
Sanierungsplanung
Sanierungsplanung, Kostenschätzung und Findung geeigneter Sanierungsunternehmen nach TRGS 519
Sanierungsbegleitung und Sanierung
Überwachung der Sanierung. Ggf. organisieren wir auch die Sanierung und Nachfolgegewerke