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Asbestverdacht bei Gebäuden vor 1993
Fachkundige Erkundung, Probenahme und Bewertung vor Sanierung, Umbau oder Rückbau
Bei Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet oder begonnen wurden, kann Asbest in vielen Bauprodukten enthalten sein. Vor Arbeiten an der Bausubstanz sollte deshalb geprüft werden, ob schadstoffverdächtige Materialien vorliegen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Warum 1993 so wichtig ist
Seit dem 31.10.1993 ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten. In älteren Gebäuden können jedoch weiterhin asbesthaltige Bauprodukte verbaut sein. Die BAuA nennt neben bekannten Anwendungen wie Dach- und Fassadenplatten oder Brandschutzisolierungen auch weniger offensichtliche Anwendungen wie Bodenbeläge, Kleber, Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber und bauchemische Produkte.
Wo Asbest vorkommen kann
Typische Verdachtsbereiche sind:
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
Ein Asbestgutachten ist besonders sinnvoll vor:
Ablauf bei LFS
Warum das interessant ist
Das Thema wird interessant, wenn du es nicht nur als „gesetzliche Pflicht“ erklärst, sondern als Schutz vor drei konkreten Problemen:
1. Gesundheitsrisiko
Asbestfasern sind nicht sichtbar und können bei mechanischer Bearbeitung freigesetzt werden.
2. Baustopp und Mehrkosten
Wird Asbest erst während der Arbeiten entdeckt, entstehen oft Verzögerungen, Nachträge und ungeplante Schutzmaßnahmen.
3. Rechtssicherheit und Planungssicherheit
Ein Gutachten hilft, Ausschreibungen, Schutzmaßnahmen, Entsorgung und Sanierung belastbar zu planen.
