• Sachkundeseminar gemäß TRGS 519 Anlage 4 C

Kleiner Asbestschein für
BT-Verfahren, Asbestzement
und Arbeiten geringen Umfangs

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Informationen zum Seminar TRGS 519 Anlage 4c (kleiner Asbestschein)

Das Sachkundeseminar richtet sich an Bauleiter, SiGe-Koordinatoren, Handwerksbetriebe, Entsorgungsunternehmen und industrielle Dienstleister im Gebäudebereich – insbesondere an Personen, die standardisierte (BT-) Verfahren, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten oder Arbeiten geringen Umfangs durchführen, beaufsichtigen oder koordinieren.

Ihre Qualifikation nach dem Seminar

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 4C. Dieser qualifiziert insbesondere für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten, Tätigkeiten mit geringer Exposition sowie Arbeiten geringen Umfangs im Rahmen der TRGS 519. Anerkannte emissionsarme Verfahren (BT-Verfahren) sind dabei stets entsprechend ihres jeweiligen Anwendungsbereichs und der geltenden Verfahrensvorgaben einzusetzen.
Zusätzlich werden die Fachkunde nach TRGS 521 für künstliche Mineralfasern sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 bescheinigt, sofern diese Bestandteil des gebuchten Lehrgangs sind.

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
  • Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  • Personelle Anforderungen nach TRGS 519
  • Vorbereitende Maßnahmen und Baustelleneinrichtung
  • Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsgeräte
  • Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
  • Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle und Freigabe

Prüfung und Gültigkeit

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Sachkundeprüfung gemäß TRGS 519 Anlage 4c ab. Die Prüfung findet am zweiten Lehrgangstag statt und wird unter Beteiligung der zuständigen Behörde durchgeführt.

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Der Sachkundenachweis ist in der Regel 6 Jahre gültig und kann durch eine rechtzeitige Fortbildung nach TRGS 519 Anlage 5 verlängert werden.

Prüfung und Gültigkeit

Der Lehrgang wird von uns als erfahrene Fachdozenten mit praktischer Erfahrung in Schadstoffsanierung, Arbeitsschutz und Gebäudebestand durchgeführt.

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