• Fortbildung TRGS 519 Anlage 5 für Anlage 3 und 4/4c

Fortbildung zur Verlängerung
Ihrer Asbest-Sachkunde

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Informationen zur Fortbildung TRGS 519 Fortbildung Anlage 5

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3, Anlage 4 oder Anlage 4c besitzen und ihre Sachkunde verlängern möchten. Geeignet ist sie unter anderem für Bauleiter, SiGe-Koordinatoren, Sachverständige, Handwerker, Sanierungsunternehmen, Entsorger und industrielle Dienstleister im Gebäudesektor.

Die Fortbildung erhält die bereits vorhandene Sachkunde für weitere 6 Jahre, sofern sie rechtzeitig innerhalb der bestehenden Gültigkeitsdauer besucht wird. Der Umfang der Qualifikation richtet sich weiterhin nach dem ursprünglichen Sachkundenachweis. Eine Höherqualifizierung von Anlage 4/4c auf Anlage 3 ist durch die Fortbildung nicht möglich.

Behandelt werden aktuelle Entwicklungen der TRGS 519, Neuerungen im Vorschriften- und Regelwerk, Gesundheitsgefahren, neue Fundstellen wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, die Expositions-Risiko-Matrix nach Anlage 9, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Baustelleneinrichtung, Gefährdungsbeurteilung, Anzeigen, Arbeitsgeräte sowie Praxisbeispiele aus Sanierung, Rückbau und Entsorgung.

Nein. Bei der 1-tägigen Fortbildung nach TRGS 519 Anlage 5 ist keine erneute staatliche Prüfung erforderlich. Nach vollständiger Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Fortbildung.

Bei rechtzeitiger Teilnahme verlängert sich die bestehende Sachkunde um weitere 6 Jahre. Voraussetzung ist eine lückenlose Nachweiskette aus ursprünglichem Sachkundenachweis und Fortbildungszertifikat.

Der Schulungsort ist in der Regel die LFS GmbH in Bergheim. Alternativ kann der Schulungsort nach Abstimmung festgelegt werden. Inhouse-Schulungen sind ab 5 Teilnehmenden nach Vereinbarung möglich.

Durch die Bezirksregierung Köln hat die LFS GmbH mit dem 20.01.2022 eine ergänzende Zulassungsanerkennung für Fortbildungslehrgänge gemäß Anlage 5 für Sachkundige nach Anlage 3 bzw. nach Anlage 4 erhalten. Somit können ab diesem Tage die Fortbildungen auch im E-Learning angeboten werten.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere die technischen Voraussetzungen wie Webcam mit Ton und Bild sowie ein ruhiger Arbeitsplatz für 8 Lerneinheiten á 45 Minuten vorhanden sein müssen.

Des Weiteren ist die lückenlose Nachweisführung der TRGS 519 Sachkunde erforderlich. Eine bilaterale Identifizierung des Teilnehmers durch Kopie und Unterschriftsprobe ist ebenfalls erforderlich. Nach Abschluss des Seminares ist die Zusendung des Evaluationsbogens obligatorisch.

Die Seminare werden unter der Leitung von Björn Koch (anerkannter Dozent/Referent) durchgeführt.

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