Badezimmer mit möglichem Gefahstoffvorkommen

Fachkundige Erkundung, Probenahme und Bewertung vor Sanierung, Umbau oder Rückbau

Bei Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet oder begonnen wurden, kann Asbest in vielen Bauprodukten enthalten sein. Vor Arbeiten an der Bausubstanz sollte deshalb geprüft werden, ob schadstoffverdächtige Materialien vorliegen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Warum 1993 so wichtig ist

Seit dem 31.10.1993 ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten. In älteren Gebäuden können jedoch weiterhin asbesthaltige Bauprodukte verbaut sein. Die BAuA nennt neben bekannten Anwendungen wie Dach- und Fassadenplatten oder Brandschutzisolierungen auch weniger offensichtliche Anwendungen wie Bodenbeläge, Kleber, Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber und bauchemische Produkte.

Wo Asbest vorkommen kann

Typische Verdachtsbereiche sind:

  • Dichtungen, Kitte, Rohrisolierungen und technische Bauteile
  • Putze, Spachtelmassen und Wandbeschichtungen
  • Fliesenkleber und Fugenmassen
  • Bodenbeläge und darunterliegende Kleber
  • Asbestzementplatten an Dach und Fassade
  • Brandschutzverkleidungen und Brandschutzklappen

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Ein Asbestgutachten ist besonders sinnvoll vor:

  • Sanierung oder Modernisierung
  • Umbauarbeiten, Rückbau oder Abbruch
  • Arbeiten mit Bohren, Fräsen, Schleifen oder Stemmen
  • Immobilienkauf oder Bestandsbewertung
  • Ausschreibung von Bauleistungen
  • Verdacht auf schadstoffhaltige Baustoffe

Ablauf bei LFS

Wir prüfen Baualter, Nutzungsgeschichte, vorhandene Unterlagen und sichtbare Verdachtsbereiche.

Verdächtige Materialien werden gezielt beprobt und dokumentiert.

Die Proben werden durch geeignete Laborverfahren auf Asbest und gegebenenfalls weitere Gebäudeschadstoffe untersucht.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung der Ergebnisse inklusive Handlungsempfehlungen für Planung, Arbeitsschutz, Sanierung oder Rückbau.

Warum das interessant ist

Das Thema wird interessant, wenn du es nicht nur als „gesetzliche Pflicht“ erklärst, sondern als Schutz vor drei konkreten Problemen:

Logo LFS - Lösungen für Schadstoffe
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.